Sportende vrouwen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Artikel 1 Einrichtung & Nutzung

Siemens bietet seinen Angestellten die Möglichkeit der Teilnahme am Firmenfitness Angebot. High Five Health Promotion B.V. (High Five) bietet diesen Service an.

Artikel 2 Teilnehmer

Folgende Personen können das Studio Active Erlangen in der Schuckerstraße 1 nutzen:

  1. Angestellte (unbefristet und befristet) der Siemens AG, Siemens Mobility GmbH und Siemens Financial Services
     
  2. Familienangehörige von aktiven Mitgliedern der SAG, SMO, SFS
    - die im selben Haushalt, wie das Mitglied wohnen
    - über 18 Jahren sind

     
  3. Angestellte (unbefristet und befristet) aller Unternehmen, die SIEMENS im Namen haben (siehe Liste)

    SIEMENS Bank GmbH
    - SIEMENS Electronic Design GmbH
    - SIEMENS Energy Global GmbH
    - SIEMENS Finance & Leasing GmbH
    - SIEMENS Healthineers AG
    - SIEMENS Industry Software GmbH
    - SIEMENS Project Ventures GmbH
    - SIEMENS Treasury GmbH
     
  4. Bei Ausnahmen entscheidet Siemens, ob eine Teilnahme möglich ist.

Artikel 3 Registrierung

Die Registrierung zur Teilnahme an Gesundheits- und Fitnessaktivitäten wird digital über High Five Connect durchgeführt. Die Teilnehmer* können sich über die Homepage registrieren und auf der persönlichen Seite in High Five Connect ihre Testdaten, Rechnungen, Lastschriftautorisierungen, Trainingsprogramme, Buchungen sowie die Öffnungszeiten einsehen. High Five arbeitet in Übereinstimmung mit dem DSGVO. Während der Registrierung wird der neue Teilnehmer explizit gebeten, der Verarbeitung von persönlichen Daten zuzustimmen. Zudem wird der Teilnehmer darum gebeten, der Gesundheitsvereinbarung und den Hausregeln zuzustimmen.

Artikel 4 Teilnahmestart

Bevor der Teilnehmer mit dem Trainingsprogramm beginnt, wird von High Five empfohlen, einen Fitnesstest durchzuführen. High Five führt im Rahmen des Check-Ups eine Anamnese durch. Wenn sich bei den Fragen/Antworten des medizinischen Fragebogens keine ernsthaften, schwerwiegenden physischen Einschränkungen ergeben, kann die Teilnahme an den Gesundheits- und Fitness Aktivitäten sofort beginnen.

Artikel 5 Meldung von Verletzungen

Falls ein Mitglied Kenntnis von einer Verletzung oder Wunde hat, muss dies, gemäß der Gesundheitsvereinbarung, dem Mitarbeiter vor Beginn des Trainings mitgeteilt werden.

Artikel 6 Haftung

Die Teilnahme an den Aktivitäten von High Five erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Siemens oder High Five können nicht für Material-, Personenschäden oder Schäden anderer Natur, für Verlust oder Diebstahl haftbar gemacht werden, außer dies ist das Ergebnis von nicht funktionierender Ausstattung aufgrund von unsachgemäßer Aufsicht der Wartung der Geräte oder unsachgemäßer Aufsicht der Sicherheit in diesem Bereich. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

Artikel 7 Meldung von Defekten und Fehlfunktionen

Falls ein Mitglied bemerkt, dass ein Gerät nicht sachgemäß funktioniert, wird dieses gebeten, den Schaden sofort an einen Mitarbeiter von High Five zu kommunizieren.

Artikel 8 Hygiene

Die Benutzung eines Handtuchs beim Training ist erforderlich. Jeder Teilnehmer muss nach der Nutzung die Geräte und Materialien reinigen und/oder aufräumen. Jeder Teilnehmer muss saubere Trainingskleidung und Indoor-Schuhe tragen. Das Trainieren auf der Trainingsfläche mit Flip-Flops, barfuß oder mit offenen Schuhen, ist nicht gestattet. Wir empfehlen das Tragen von Badesandalen in den Nassbereichen. Wir bitten dringend darum, alle Räume sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Bei Beendigung des Trainings müssen alle Gegenstände aus den Spinden entfernt werden, eine Reservierung ist nicht möglich. High Five behält sich das Recht vor, zurückgelassene Gegenstände aus den Spinden und Räumen zu entfernen.

Artikel 9 Essen und Trinken

Es ist verboten im Trainingsbereich zu essen. Auch das Kaugummikauen während des Trainings ist untersagt. Des Weiteren ist das Trinken im Trainingsbereich nur aus Sport- und Trinkflaschen (keine Glasflaschen) erlaubt.

Artikel 10 Öffnungszeiten

Während der Öffnungszeiten können alle Mitglieder die Fitnessräumlichkeiten unbegrenzt nutzen. Betreute Öffnungszeiten und Aktivitäten werden in der Übersicht der buchbaren Stunden auf der persönlichen Seite in High Five Connect dargestellt. Während der Urlaubszeiten kann ein alternativer Zeitplan integriert werden. Teilnehmer können sich zur Teilnahme an Gruppenkursen und anderen Aktivitäten in High Five Connect anmelden. Falls ein Teilnehmer nicht am Gruppenkurs teilnehmen kann, wird dieser gebeten, mindestens eine Stunde vor Kursbeginn die Buchung zu stornieren und somit anderen Mitgliedern die Kursteilnahme zu ermöglichen.

Artikel 11 Zeitplanänderungen

Mit der Zustimmung von Siemens kann High Five Zeitplanänderungen durchführen.

Artikel 12 Zahlung der Eigenleistung

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird im Voraus per Lastschrift bezahlt. Bei Zahlung per Bankeinzug muss vor der Teilnahme ein Lastschriftverfahren unterzeichnet werden.
Für die Mitgliedskarte wird jeweils ein Pfand in Höhe von € 10,00 erhoben. Dieser wird bei Beendigung der Mitgliedschaft und Rückgabe erstattet.
Bei Verlust wird kostenpflichtig ein neuer Mitgliedsausweis ausgegeben.

Artikel 13 Kündigung

Kündigungsfristen und Laufzeiten: Die monatliche Mitgliedschaft verlängert sich nach Ende der Erstlaufzeit automatisch um einen Monat, so lange bis eine schriftliche Kündigung vorliegt. 10er-Karten werden per Einmalzahlung abgebucht und sind, nach Antritt der ersten Trainingseinheit, nicht mehr kündbar. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, sich vor dem Training selbstständig einzuchecken. Das Eincheck-System zieht das Guthaben, das auf der Mitgliedskarte hinterlegt ist, automatisch ab. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Mitglied muss die Kündigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse fitnesssiemenserlangen@highfive.fit versenden. High Five muss die Kündigung vor dem ersten des Monats erhalten. Kündigungen, die nach dem letzten Tag des Monats eingehen werden im folgenden Monat verarbeitet. Jeder Teilnehmer wird gebeten einen Kündigungsgrund anzugeben. Die erhaltenen E-Mails werden von High Five bestätigt und verarbeitet. Im Falle einer Verletzung und/oder einer Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft vorübergehend pausiert werden.

Artikel 14 Beschwerden und/oder Verbesserungsvorschläge

Falls ein Teilnehmer Beschwerden und/oder Verbesserungsvorschläge hat, können diese an einen Mitarbeiter oder die Kontaktperson bei Siemens weitergegeben werden. Beschwerden und Vorschläge können auch auf der Webseite zugestellt werden: https://www.highfive.fit/de/anregung-oder-beschwerde 

Artikel 15 Fotos und Videos

Ohne schriftliche Genehmigung der Kommunikationsabteilung von High Five und Siemens sind Foto- und/oder Videoaufnahmen nicht erlaubt.

Artikel 16 Regeln

Wir gehen davon aus, dass jeder Teilnehmer Kenntnis von den Inhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausregeln genommen hat. Die aktuellen Hausregeln können im Vertrag und als Aushang im Fitnessstudio eingesehen werden. High Five und Siemens haben das Recht die Hausregeln zu ändern.

Artikel 17 Unvorhergesehene Umstände

In Fällen, die nicht in den Regeln beachtet werden, wird eine Entscheidung von Siemens und High Five getroffen.

Artikel 18 Erweiterung der Öffnungszeiten (unbetreut)

Dem Mitglied ist bekannt, dass nur in den Zeiten von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr und freitags von 6:30 Uhr bis 19:00 Uhr dauerhaft Personal von High Five vor Ort ist (reguläre Öffnungszeiten). 

Die Benutzung der Räumlichkeiten und Trainingsgeräte erfolgt außerhalb dieser Zeiten in Eigenverantwortung durch das Mitglied, ohne dass in diesem Zeitraum eine Aufsicht durch High Five erfolgt, sodass die ständige Verkehrssicherung nicht aufrecht erhalten werden kann, und insbesondere die Nutzung durch das Mitglied unbeaufsichtigt und ohne Anleitung durch High Five oder beauftragte Dritte geschieht, sodass in diesen Zeiträumen die Nutzung der Räumlichkeiten auf eigene Gefahr des Mitgliedes geschieht.  Insbesondere ist dem Mitglied bewusst, dass durch das Trainieren und die damit begründete körperliche Anstrengung in Verbindung mit der fehlenden Aufsicht ein potenziell gesteigertes Risiko begründet wird, insbesondere, da körperliche bzw. gesundheitliche Notfälle aufgrund des fehlenden Personals nicht unverzüglich entdeckt werden könnten. Dieses Risiko nimmt das Mitglied bewusst in Kauf.

Dem Mitglied ist des Weiteren bewusst, dass der gesamte Nutzungsbereich außerhalb der regulären Öffnungszeiten ein Self-Check-In-Bereich darstellt und das Mitglied vor der Nutzung der Räumlichkeiten und Trainingsgeräte, diese auf etwaige Sicherheitsmängel selbst untersuchen muss. Etwaige Mängel oder Risikobereiche können beispielsweise dadurch entstehen, dass Vornutzer die Räumlichkeiten oder Trainingsgeräte unsachgemäß benutzt oder ungesichert hinterlassen haben.

Insbesondere ist das Mitglied selbst für die Prüfung seiner Fähigkeiten und seines Gesundheitszustandes vor Trainingsbeginn zuständig, d.h. ob es physisch und/oder gesundheitlich in der Lage ist, die Trainingsräumlichkeiten eigenständig zu benutzen.

Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch ausdrücklich nicht für den Fall, in dem High Five oder von Seiten seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob Fahrlässig gehandelt wurde und dadurch der Schaden selbst verursacht worden ist. Dies gilt ebenso im Falle schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit gilt er zusätzlich auch nicht im Bereich der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt somit unberührt.

Soweit vorstehend nicht anders ausdrücklich geregelt, ist die Haftung von High Five somit außerhalb der regulären Öffnungszeiten ausgeschlossen.

Wichtige Informationen für das Training außerhalb der regulären Betreuungszeiten

Damit das Training außerhalb der regulären Öffnungszeiten reibungslos und sicher abläuft, bitten wir euch, folgende Schritte zu beachten:
 

  1. Anmeldung vor jedem Training
    Vor jedem Training außerhalb der regulären Betreuungszeiten müsst ihr euch am Empfang SP10 in die dafür vorgesehene Liste eintragen.
     
  2. Pfandabgabe & Ausgabe der Zugangskarte
    Euer (Firmen-) und Mitgliedsausweis müssen beim Werkschutz am Empfang SP10 als Pfand hinterlegt werden. Im Gegenzug erhaltet ihr eine Accesskarte für den Zutritt ins Studio Active sowie einen Spind-Schlüssel.
     
  3. Rückgabe nach dem Training
    Nach eurem Training müsst ihr die Accesskarte und den Spind-Schlüssel wieder am Empfang SP10 abgeben. Erst danach erhaltet ihr euren (Firmen-) und Mitgliedsausweis zurück.
     
  4. Einhaltung der Regeln
    Während des Trainings sind die Hausordnung und die AGB jederzeit einzuhalten.
     
  5. Meldeverfahren
    Mit Akzeptanz der erweiterten AGBs akzeptiert das Mitglied auch das aktuelle ausgehängte Meldeverfahren.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website vornehmlich die männliche Form (generisches Maskulinum) verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.